Gründungsformen für euren Cannabis Social Club: Verein vs. Genossenschaft – Ein Überblick der Vor- und Nachteile
Welche Gründungsformen gibt es für euren Cannabis Social Club?
Wenn ihr einen Cannabis Social Club (CSC) gründen möchtet, stehen euch zwei Gründungsformen zur Auswahl: der eingetragene nichtwirtschaftliche Verein und die eingetragene Genossenschaft. Beide Formen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die ihr je nach euren Bedürfnissen abwägen solltet.
Eingetragener nichtwirtschaftlicher Verein
Der eingetragene nichtwirtschaftliche Verein ist eine Option, die keine wirtschaftlichen Absichten verfolgt, was gut zu den Anforderungen eines Cannabis Social Clubs passt. Vorteile Verein:
- Geringe Gründungskosten: Die Kosten variieren je nach Region und liegen im Durchschnitt zwischen 70 € und 140 €.- Einfacherer Gründungsprozess: Die notwendigen Schritte sind relativ unkompliziert, einschließlich der Durchführung einer Gründungsversammlung und der Eintragung ins Vereinsregister.
- Kein wirtschaftlicher Zweck: Da der Verein keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt, passt diese Struktur gut zu den Vorgaben für CSCs.
Nachteile Verein:
- Mindestens 7 Gründungsmitglieder: Für die Gründung eines Vereins benötigt ihr mindestens 7 Mitglieder, was eine größere Anfangsgruppe erfordert.- Verwaltungsaufwand: Auch wenn dieser überschaubar ist, bleibt ein gewisser bürokratischer Aufwand, wie z. B. die Erstellung und Beglaubigung der Satzung sowie die Anmeldung beim Finanzamt.
Eingetragene Genossenschaft
Die eingetragene Genossenschaft ist eine weitere Möglichkeit, die jedoch häufig für wirtschaftlich orientierte Projekte genutzt wird.Vorteile Genossenschaft:
- Flexibilität bei der Mitgliederzahl: Für die Gründung einer Genossenschaft sind nur 3 Gründungsmitglieder erforderlich.- Rechtliche Absicherung: Die Genossenschaft bietet durch die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband zusätzliche Sicherheit und Kontrolle, insbesondere durch die regelmäßigen Prüfungen.
Nachteile Genossenschaft:
- Höhere Gründungskosten: Die Kosten für die Gründung einer Genossenschaft liegen zwischen 850 € und 2.500 €, was deutlich höher ist als beim Verein.- Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die Genossenschaft erfordert mehr bürokratischen Aufwand, einschließlich der Erstellung eines Businessplans, der Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband und der jährlichen Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
- Gewerbesteuerpflicht: Im Gegensatz zum Verein ist die Genossenschaft gewerbesteuerpflichtig, was zusätzliche finanzielle und administrative Verpflichtungen mit sich bringt.
Fazit
Beide Gründungsformen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Während der Verein durch geringere Kosten und weniger bürokratischen Aufwand besticht, bietet die Genossenschaft eine stabilere rechtliche Struktur und erfordert weniger Gründungsmitglieder, allerdings zu einem höheren Preis und mit größerem Verwaltungsaufwand. Je nach euren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen solltet ihr sorgfältig abwägen, welche Gründungsform für euren Cannabis Social Club am besten geeignet ist.
Hinweis: Keine rechtliche Beratung:)